05.01.2023
Ergänzungsvereinbarung zur Fallpauschalenvereinbarung 2023
Am 30.12.22 haben sich der
GKV-Spitzenverband sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG) über eine Ergänzungsvereinbarung zum Fallpauschalensystem
2023 verständigt. Damit wird die Anwendung der unteren Grenzverweildauer für
alle vom 01.01.2023 bis zum 31.01.2023 aufgenommenen Patientinnen und Patienten,
die zum Zeitpunkt der Aufnahme über 28 Tage und unter 16 Jahre alt sind,
ausgesetzt. Die DKG informiert, dass das Nähere zur technischen Umsetzung zeitnah
zwischen den Vertragsparteien auf Bundesebene geklärt werde.
Auch zu der im Schreiben von Herrn Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach adressierten Aussetzung der MD-Prüfung finden derzeit weitere Gespräche zur Umsetzung statt.