20.09.2019
Übergangsfrist bei Nichterfüllung verlangert
Der Pressemittelung des G-BA ist zu entnehmen, dass die Übergangsfrist, in der Perinatalzentren unter bestimmten Voraussetzungen die Personalvorgaben aktuell bis Ende 2019 noch nicht erfüllen müssen, um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde. Weitere Einzelheiten können Sie der Pressemitteilung entnehmen. Wir dürfen auf den genauen Wortlaut des noch folgenden Beschlusstextes gespannt sein. Damit besteht auch ab 01.01.2020 unter den definierten Voraussetzungen erst mal Rechtssicherheit auch bei Nichterfüllung der Pflegeschlüsselvorgaben.