G-BA Mehrkostenzuschlag der QFR-RL

01.04.2017

für Kliniken mit PNZ Level I und II

Endlich hat sich GKV und DKG bezüglich der durch die QFR-RL entstehenden Mehrkosten für die Pflege verbindlich geeinigt. Rückwirkend zum 05.11.2015 bis 31.12.16 können Mehrkosten geltend gemacht werden. Grundlage dafür ob und in welcher Höhe eine Nachzahlung erfolgen kann, ist die Erfüllung des schichtgenauen Pflegeschlüssel in 2017 und nicht die Erfüllung davor. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie spätentens ab 2017 die schichtgenaue Dokumentation, ob der Pflegeschlüssel wie in der QFR-RL vorgegeben, erfüllt wird oder nicht. Ein Erfüllungsgrad von mindestens 60% ist Grundvoraussetzung, sollte aber auch kein Problem darstellen. Ideal bietet sich dafür die Exceltabelle an, die GKind zur Verfügung gestellt hat, denn Sie bietet auch die Dokumentation des Pflegeschlüssels für Kinder >1500g an. Dies könnte wichtig werden, da noch nicht ganz klar ist, ob sich die Erfüllung des Pflegeschlüssels ausschließlich auf FG <1500g bezieht. Zur Vorbereitung der Pflegesatzverhandlungen in Ihrem Haus, bei denen die Höhe des Nachzahlung Gegenstand sein wird, brauchen Sie für die Berechnung zusätzlich die Analyse der für das Jahr 2017 vereinbarten CaseMix Punkte für 14 neonatologische DRGs. Diese Daten sind dann auch die Grundlage für die in 2017 vorgesehen Zuschläge.