17.11.2017
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mindestmengenregelungen
Es muss damit gerechnet werden, dass die vorrausichtlich ab 01.01.2018 in Kraft tretenden Änderungen zum Thema Mindestmengen Basis für erneute Diskussionen über Mindestmengen in der Neonatologie werden.