G-BA: Aussetzung von Vorgaben zur QS, u.a, zur QFR-RL

27.03.2020

Qualitätssicherung, Aussetzung von Vorgaben aufgrund der Coronavirus-Pandemie

Der G-BA hat am 27.03.2020 eine Erklärung zur Aussetzung von Anforderungen an die Qualitätssicherung
sowie Ausnahmen in verschiedenen Qualitätssicherungs-Richtlinien zur Entlastung der
Krankenhäuser und Bewältigung der COVID-19-Pandemie beschlossen (Beschluss).

Konkret heisst das für die QFR-RL, dass die Verpflichtung gemäß Anlage 2 Nummer I.2.2. Abs. 9 sowie Nummer II.2.2 Abs. 9 zur Dokumentation sämtlicher Ereignisse, die zu einem Abweichen von den vorgegebenen Personalschlüsseln geführt haben, bis zum 31.12.2020 ausgesetzt werden.