Pflegepersonaluntergrenzen - Referentenentwurf als Ersatzvornahme durch BMG

23.08.2018

Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019

Nachdem die Verhandlungsparteien GKV und DKG sich nicht bis zum 30.06.18 auf eine Vorgabe zu Pflegepersonaluntergrenzen einigen konnten, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Ersatzvornahme durch einen Referentenentwurf vom 23.08.18 gemacht, die ab 01.01.19 zunächst für ein Jahr für pflegeintensive Bereiche gelten soll. Die päd. Intensivmedizin wurde dabei explizit ausgeklammert, sicherlich nicht zuletzt wegen fehlender Abgrenzung zur Neonatologie, deren Pflegepersonalvorgaben ja durch die QFR-RL bestimmt wird. Siehe dazu auch das Positionspapier unter Federführung des VLKKD vom 08.06.18.