Regelungen zu gestuftem Notfall-System

19.04.2018

Regelungen zu einem gestuften Notfall-System von Notfallstrukturen in Krankenhäusein Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V: Erstfassung am 19.04.18 im G-BA verabschiedet.

Beschlusstext

Die kinder- und jugendmedizinische Versorgung ist dabei immerhin als Spezielle Notfallversorgung in §25 (ab Seite 9) geregelt. Wichtige Änderungsvorschläge wie zum Beispiel die hohe Zahl der intensivmedizinischen Betten (10 für die höchste Stufe einer umfassenden Notfallversorgung) oder hinsichtlich der Bildgebung (nicht MRT, sondern nur CT in der erweiterten Notfallversorgung, aber Sonographie auch in der erweiterten) wurden leider nicht übernommen.
Die DGKJ hat am 07.05.18 bereits ein Schreiben an den G-BA versandt, in dem auf die zu hohe Zahl an PICU-Betten hingewiesen wird und um eine Begündung für die Festlegung auf 10 PICU-Betten gebeten wird.