20.07.2023
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen Antrag der Bundesländer zur Wiederaufnahme der Beratungen über die Mindestmengen bei Frühgeborenen unter 1.250 Gramm abgelehnt. Damit tritt die 2019 vom G-BA beschlossene Mindestmenge von 25 Fällen pro Jahr wie geplant ab dem 1. Januar 2024 in Kraft.