20.12.2019
tritt am 01.01.2020 in Kraft
Der Beschluss des G-BA vom 19.09.2019 wurde am 20.12.2019 nunmehr auch im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz 20.12.2019 B7). Die entsprechenden Änderungen der QFR-RL treten damit zum 01.01.2020 in Kraft.
Akutelle Version der QFR-RL
GKind hat freundlicherweise dem VLKKD eine tabellarische Gegenüberstellung der alten (vom 21.02.2019) mit der neuen QFR-RL zur Verfügung gestellt. Die Tabelle können Sie hier abrufen. Sie bietet eine gute Übersicht, um entsprechende Maßnahmen bzw. Planungen davon abzuleiten.