Urteil BSG zu HighFlow-Atemunterstützung

31.07.2019

HighFlow ist kein CPAP, damit keine Beatmung

Das BSG hat hinsichtlich der Anrechenbarkeit von HighFlow Atemunterstützung entschieden, dass HighFlow nicht als Beatmung gewertet werden darf und deshalb nicht zur Beatmungszeit gerechnet werden darf: Urteil als PDF

Die Stellungnahme der DKG dazu interpretiert die nicht nachvollziehbare Entscheidung des BSG in einer Pressemitteilung.