Tägliche Meldung der pädiatrischen Intensivbetten

04.06.2020

- wie lange verpflichtend, d.h. auch sanktioniert?

Aufgrund einer aktuellen Anfrage zur Info die Formulierung der Verordnung zur Aufrechterhaltung und Sicherung intensivmedizinischer Krankenhauskapazitäten (DIVI IntensivRegister-Verordnung), die auch pädiatrische Intensivbetten betrifft (sind zwar nicht explizit erwähnt aber auch nicht ausgenommen).

Mit dieser Verordnung macht der Bundesgesundheitsminister die Meldung freier Intensivbetten zur Pflicht. Für jeden Tag, an dem ein Krankenhaus die Meldepflichten nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erfüllt, kürzt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde die Höhe der tagesbezogenen Pauschale nach § 21 Absatz 3 des KHG um 10 Prozent. Geltung ab 10.04.2020 bis maximal 31.03.2021. (Siehe auch BAnz AT 09.04.2020 V4).

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu _Bonn am 27. März 2020, S589 Absatz (4): "... erlassene Rechtverordnung tritt mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite außer Kraft, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31. März 2021".

Die Online-Meldungen müssen seit 03.06.20 bis spätestens 12:00 Uhr (vorher bis 9:00 Uhr) erfolgen.

Grundsätzlich begrüßen wir die jetzt mögliche bundesweite Registrierung der der pädiatrischen Intensivbetten. Die DIVI hat auch zugesagt, zeitnah eine differenziertere Erfassung sowohl der pädiatrischen als auch der neonatalogischen Betten zu ermöglichen.