12.08.2025
Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
Baden-Württemberg und zwei weitere Bundesländer haben sich an Karlsruhe gewandt. Grund dafür ist unter anderem der Einwand gegen die Mindestmengenvorgaben zur Frühchenversorgung, die Kliniken erbringen müssen. Das zugrundeliegende Gutachten ist unter dem folgenden Link abrufbar: