Bundestag beschließt Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)

06.03.2026

Am 06.03.2026 hat der Bundestag das KHAG verabschiedet. Es wurden zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Kabinettsbeschluss vorgenommen. Das Gesetz soll zum 01.04.2026 in Kraft treten. Voraussetzung dafür ist, dass der Bundesrat dem KHAG am 27.03.2026 zustimmt.

KHAG nach 2. und 3. Lesung 

Das Wesentliche für die Pädiatrie:

Die LG Infektiologie, Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin und Notfallmedizin werden nicht mehr gesondert beplant.

Die mit dem KHVVG erstmals eingeführten Förderbeträge für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin werden infolge der Verschiebung erst ein Jahr später (2028 statt 2027) in die Vorhaltevergütung integriert.

Die für die Jahre 2025 und 2026 weiterhin geltenden Zuschläge für die Pädiatrie und Geburtshilfe werden um ein Jahr verlängert.

Die Abschläge für das Unterschreiten der unteren Grenzverweildauer bei Kindern und Jugendlichen werden erst ein Jahr später, also 2028, abgeschafft.