G-BA beschließt neue Mindestmengen

17.12.2020

für Frühgeborene

gestern wurde im G-BA eine neue Mindestmenge bei der Versorgung von Frühgeborenen für PNZ Level 1 beschlossen.

Anbei ein Auszug der Pressemitteilung https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/923/

Mindestmenge für die Betreuung von untergewichtigen Neugeborenen

Die Versorgung von Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.250 Gramm stellt Krankenhäuser vor große Herausforderungen. Die Kinder und ihre Eltern brauchen eine intensive Betreuung durch interdisziplinäre und multiprofessionelle Teams. Mit der erhöhten Mindestvorgabe – von 14 auf 25 Fälle pro Jahr/Standort – trägt der G-BA diesem Umstand Rechnung. Ab 2024 dürfen nur noch jene Spezialkliniken (Perinatalzentren Level-1) diese untergewichtigen Neugeborenen versorgen, die die erhöhten Mindestvorgaben erfüllen. In der Übergangszeit bis dahin gilt die bisherige Mindestmenge. Durch die neue Mindestmenge wird die Anzahl der Zentren vermutlich leicht sinken. Die neue Standortverteilung und die veränderten Fahrtzeiten führen zu keinen zusätzlichen Risiken für Schwangere und Kinder. Aus den analysierten Studien wird zugleich sichtbar, dass der Gewinn an Versorgungsqualität diesen Umstand mehr als aufwiegt.

Sobald die tragenden Gründen veröffentlicht sind, werden wir seitens des VLKKD Stellung beziehen.