Strukturabfrage IQTIQ nach QFR-RL, Deadline 15.01.18

28.12.2017

Alle notwendigen Dokumente und Ausfüllhinweise zur Strukturabfrage

Sehr geehrte Mitglieder des VLKKD,

wie angekündigt hat der G-BA seit dem 21.12.17 die sogenannten Servicedokumente für die künftig jährliche Strukturabfrage nach QFR-RL auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Alle benötigten Dokumente finden Sie unten in der Liste. Wie Sie sicherlich wissen, müssen diese Dokumente bis zum 15.01.18 elektronisch an das IQTIQ übermittelt werden. Sehr hilfreich sind die Hinweise zum Ausfüllen der Strukturabfrage (Dokument 1). Es sei nochmals betont, dass auch die Perinatalen Schwerpunkte eine (weniger umfangreiche) Strukturabfrage liefern müssen.
Im Wesentlichen beinhaltet die Strukturabfrage das, was zumindest die Level I und II Perinatalzentren schon seit langem als Checkliste kennen. Diese Checkliste ist v.a. ergänzt um Fragen zum Pflegeschlüssel. Neben der Checkliste ist die Übermittlung eines Excelfiles (*.csv) Bestandteil der Strukturabfrage (nicht nötig für perinatale SP). Sie leitet sich aus Ihrer schichtgenauen Dokumentation des Pflegeschlüssels ab, bei der Sie Abweichungen vom geforderten Pflegeschlüssel dokumentieren. Wer mit der Vorlage der GKind arbeitet, kann diese Daten leicht extrahieren. Das Feld Dauer der Abweichung würde ich leerlassen, da bisher diese Dokumentation nicht gefordert war (und auch in Zukunft aus meiner Sicht wenig Sinn macht). Das Gleiche trifft für das Feld Art des Ereignisses zu.

Hinweise: Mir persönlich ist es nicht gelungen, die Checkliste auf meinem Klinikrechner zu öffnen (die anderen Servicedokumente schon), Ursache war mein Virenscanner, der diese editierbare PDF-Datei nicht zugelassen hat (soll offensichtlich nach Aussage von IQTIG an einem Javaskript liegen). Nach Deaktivierung des Virenscanners ging es dann. Des weiteren fällt auf, dass auf Seite 4 in der rechten Spalte „Facharzt oder Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der Schwerpunktbezeichnung bzw. fakultativen usw.“ anstelle von „Facharzt oder Fachärztin für Kinderund Jugendmedizin oder Kinderheilkunde“ steht. Bei dem Versuch das separat einzureichende Unterschriftenformular auszudrucken, bin ich gescheitert, offensichtlich wird nur eine elektronische Signatur erlaubt. Nachtrag 09.01.18: Nach einer Rückfrage beim IQTIG  ist mittlerweile das Unterschriftenformular aktulaisiert und kann jetzt auch ausgedruckt werden.

Die Servicedokumente können auch Online unter https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/41/ abgerufen werden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für das Neue Jahr 2018 und hoffe, dass wir uns seitens des VLKKD erfolgreich für die von uns betreuten Patienten und für Sie einsetzen können.

A.Trotter